Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 20.03.2026
Zur ordentlichen Mitgliederversammlung des TSV Weiler zum Stein e. V. lade ich gemäß § 9 Abs. 1ff der Satzung herzlich ein.
Sie findet am Freitag, dem 20. März 2026, um 19:30 Uhr im Vereinszimmer Weiler zum Stein statt.
Tagesordnung:
Begrüßung
Vorlesung und Beschluss über die Niederschrift der letzten Mitgliederversammlung
Bericht des Vorstandes und aus den Abteilungen
Bericht des Kassiers und der Kassenprüfer
Entlastung des Vorstandes
Vorstandswahlen
6.1. Wahl der/die 2. Vorsitzende & 3.Vorsitzende
6.2. Wahl der/die Kassier/erin
Bestätigung der Abteilungsleiter und Stellvertreter
Bestätigung des Jugendleiters Sport
Bestätigung von bis zu 3 Beisitzern/innen aus den Abteilungen Gesang und Sport
Wahl der Kassenprüfer
Verschiedenes
Nach § 9 Abs. 4 der Satzung können Anträge zur Mitgliederversammlung vom Vorstand und jedem Mitglied gestellt werden. Sie müssen spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich und mit Begründung beim 1. Vorsitzenden eingereicht werden. Später eingehende Anträge können nur beraten und beschlossen werden, wenn zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Dringlichkeit anerkennen.
René Kunze
1. Vorstand TSV Weiler zum Stein e. V.
